Ratsfraktion aktuell
Die SPD-Fraktion des Gemeinderates Rhauderfehn begrüßt, dass baurechtliche Fragestellungen in dem Artikel "Jedem Fehntjer sein Pferdchen" thematisiert werden, weil es zu diesen Themen immer wieder Klärungsbedarf gibt. Allerdings gehen die von Theo Reemts gestellten Anträge zur Ratssitzung am 27.03.08 völlig am Thema vorbei. Er hatte unter anderem gefordert, dass sich jeder Grundstückseigentümer in den einzelnen Baugebieten zwei Pferde - auch in Stallungen - halten kann. Die SPD-Ratsfraktion stellt sich durchaus die Frage, ob es noch zeitgemäß ist, dass Stallungen im Außenbereich für Hobbypferdehalter unzulässig sind. Diese Frage kann aber nicht vom Rat einer Gemeinde beantwortet werden sondern ist durch Bundesgesetz geregelt. Derzeit sind nach § 35 Baugesetzbuch Pferdestallungen im Außenbereich vorwiegend dann genehmigungsfähig, wenn sie der Landwirtschaft dienen. An dem Betrieb der Landwirtschaft wird unter anderem auch die Forderung an eine Gewinnerzielung gestellt. Einfach so die Pferdehaltung als Landwirtschaft zu deklarieren reicht nicht aus. Es wird vom Landkreis auch überprüft, ob ein nennenswertes Einkommen mit dieser Landwirtschaft erzielt wird. Da viele Hobbypferdehalter diese Voraussetzungen nicht erfüllen sind die Pferdestallungen nicht genehmigungsfähig. Die Tatsache, das in dem von Reemts zitierten Fall an der Birkenstraße ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden soll ist kein Widerspruch zu den Außenbereichsregelungen nach dem Baugesetzbuch. So ist die Fläche an der Birkenstrasse nach dem Flächennutzungsplan kein Außenbereich sondern eine sogenannte Gemeinbedarfsfläche. Allein diese andere planungsrechtliche Situation kann dazu führen, dass der Stall entgegen den anderen Fällen in Rhauderfehn nicht abgerissen werden muss. Voraussetzung ist aber ein Bauleitplanverfahren. Die hohen finanziellen und rechtlichen Risiken eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens trägt der Investor (hier: der Stallbesitzer), der dieses auch vertraglich mit der Gemeinde vereinbart hat. Denn erst am Ende des Bauleitplanverfahrens - nach Prüfung aller Einwendungen - wird vom Gemeinderat entschieden, ob der Bebauungsplan so als Satzung verabschiedet wird, dass dort Pferdestallungen genehmigt werden können. Aber unabhängig von einem Bebauungsplanverfahren ist der Landkreis Leer als Bauaufsicht gehalten, jeden Einzelfall zu prüfen und eine Ermessensentscheidung zu treffen. Nicht jedes ungenehmigte Bauvorhaben rechtfertigt nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit eine Abrissverfügung. Diese Einzelfallprüfung und Ermessensabwägung der Bauaufsicht sollte niemand in Frage stellen, weil jeder Einzelfall anders ist und es gerecht sein kann unterschiedliche Einzelfälle unterschiedlich zu behandeln, so die Auffassung der SPD-Ratsfraktion. Im Übrigen sollte einem so langjährigen Gemeinderatsmitglied wie Theo Reemts bekannt sein, dass in Wohngebieten - also nicht im Außenbereich - eine Großtierhaltung, wozu auch Pferde gehören, unzulässig ist. Dies ergibt sich aus der Baunutzungsverordnung. Die Bebauungspläne nach Reemts Vorstellungen in Wohngebieten zu ändern, damit z. B. auf jedem Grundstück im Bebauungsgebiet Rhauderfehn-Mitte Pferde gehalten werden können, wäre schon aus diesem Grund rechtswidrig und von den dort Wohnenden sicher auch vielfach nicht gewünscht. In Wohngebieten ist nur die Kleintierhaltung zulässig. Aber bereits zu den Kleintieren gibt es zu Art und Ausmaß eine umfangreiche Rechtsprechung, da die Nachbarn dort teilweise unterschiedliche Auffassungen haben. Mit einem bischen gesunden Menschenverstand hätte Reemts erkennen können, dass er zwar ein richtiges Thema besetzt hat aber unsinnige Schlußfolgerungen gezogen hat. Aus diesem Grund beabsichtigt die SPD -Ratsfraktion sich auf der Ratssitzung nicht mit dem Antrag von Theo Reemts befassen, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.












